Rechtliche Angaben
AGB
Internet-Union GmbH
Erich-Zeigner-Allee 69-73
04229 Leipzig
für Softwareentwicklung, IT-Beratung und Digitalisierungsleistungen
§1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Internet-Union GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über IT-Dienstleistungen.
- Dies umfasst insbesondere:
- Softwareentwicklung
- Individualprogrammierung
- ERP-Einführung
- Systemintegration
- Schnittstellenentwicklung (API)
- Beratung zu Digitalisierungsprozessen
- Wartung und Support
- Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
§2 Vertragsschluss
- Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend.
- Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche Auftragsbestätigung
- Unterzeichnung eines Angebots
- oder durch Beginn der Leistungserbringung.
§3 Leistungsumfang
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus:
- dem Angebot
- einer Leistungsbeschreibung
- einem Projektvertrag.
- Angaben zu Entwicklungszeiten, Projektlaufzeiten oder Aufwandsabschätzungen beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Angebotserstellung bekannten Informationsstand und dienen lediglich der Orientierung. Sie stellen keine verbindlichen Festpreise oder garantierten Projektbudgets dar, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Subunternehmer einzusetzen.
§4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich:
- notwendige Informationen rechtzeitig bereitzustellen
- Ansprechpartner zu benennen
- Zugriff auf Systeme, APIs oder Daten zu ermöglichen
- Testergebnisse und Freigaben zeitnah zu liefern
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
§5 Change-Requests (Änderungswünsche)
- Änderungs- oder Erweiterungswünsche nach Projektbeginn stellen einen Change Request dar.
- Der Auftragnehmer bewertet den zusätzlichen Aufwand und informiert den Auftraggeber über mögliche Auswirkungen auf:
- Projektzeitplan
- Kosten
- Ressourcenplanung
- Änderungen werden erst umgesetzt, nachdem der Auftraggeber der Anpassung zugestimmt hat.
§6 Vergütung
- Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot.
- Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand.
Standard-Stundensätze
| Leistung | Stundensatz |
|---|---|
| Softwareentwicklung / Individualprogrammierung | 125 € |
| ERP-Integration / Schnittstellenentwicklung | 125 € |
| IT-Beratung / Architektur / Projektleitung | 140 € |
| Support / Wartung / Analyse | 120 € |
- Die Abrechnung erfolgt in 15-Minuten-Einheiten.
- Reisezeiten können mit 50 % des jeweiligen Stundensatzes berechnet werden.
- Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
§7 Zahlungsbedingungen
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt:
- Abschlagsrechnungen zu stellen
- Leistungen regelmäßig nach Aufwand abzurechnen.
- Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt:
- Verzugszinsen zu berechnen
- Leistungen bis zur Zahlung auszusetzen.
§8 Abnahme
- Werkleistungen werden nach Fertigstellung zur Abnahme bereitgestellt.
- Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn:
- der Auftraggeber die Software produktiv nutzt oder
- innerhalb von 10 Werktagen keine wesentlichen Mängel gemeldet werden.
- Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§9 Nutzungsrechte
- Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht an der im Rahmen des Projektes entwickelten individuellen Software.
- Der Auftragnehmer behält sämtliche Rechte an:
- Frameworks
- Bibliotheken
- generischen Modulen
- wiederverwendbaren Komponenten
- Entwicklungswerkzeugen und Systemarchitekturen
- Diese Komponenten dürfen vom Auftragnehmer uneingeschränkt auch in anderen Projekten eingesetzt und weiterentwickelt werden.
- Eine Weitergabe oder Vermarktung der entwickelten Software durch den Auftraggeber bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
§10 Open-Source-Software
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, Open-Source-Software einzusetzen.
- Für diese gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der entsprechenden Open-Source-Lizenzen.
§11 Projektunterbrechung oder Kündigung
- Beide Parteien können ein Projekt aus wichtigem Grund kündigen.
- Im Falle einer Kündigung werden alle bis dahin erbrachten Leistungen nach Aufwand abgerechnet.
- Bereits begonnene Arbeitspakete können vollständig berechnet werden.
§12 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei:
- Vorsatz
- grober Fahrlässigkeit
- Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
- In diesem Fall ist die Haftung auf 50.000 € pro Schadensfall begrenzt.
§13 Gewährleistung
- Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.
- Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung.
§14 Referenznennung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber unter Nennung von Firmenname und Logo als Referenz zu führen, sofern der Auftraggeber dem nicht widerspricht.
§15 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln.
§16 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gerichtsstand ist Leipzig, soweit gesetzlich zulässig.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.